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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Offsight Film GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Offsight Film GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung von Leistungen einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nur dann, wenn dies nicht den berechtigten Interessen des Auftraggebers widerspricht.

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Konzeption, Produktion und Vermarktung von audiovisuellen Inhalten. Dazu gehören die Entwicklung und Umsetzung von Filmprojekten jeglicher Art, wie Werbefilme, Unternehmensvideos, Kurzfilme und Dokumentationen. Weitere Leistungen umfassen Fotografie und die Erstellung von Bildmaterial für Werbezwecke.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang wird individuell zwischen den Parteien vereinbart.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem neuesten Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht an persönliche Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich der kreativen Gestaltung der Arbeit und Ausführung gebunden.

2.4 Sollte das Produkt aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des AuftragnehersAuftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Witterung, unvorhergesehene technische Probleme, sonstige praktische oder rechticherechtliche Hindernisse aus der Sphäre des Auftraggebers), nicht geliefert werden können, kann der Auftragnehmer das Projekt als storniert betrachten das vereinbarte Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall umgehend informiert. Den Parteien bleibt es vorbehalten, einen anderen Produktionstermin zu vereinbaren oder eine Gutschrift zu gewähren.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung im Auftrag vereinbarten erforderlichen Informationen, RequsistenRequisiten, Ausleuchtung, Daten und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

3.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Auftragnehmer auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird in individuellen Vereinbarungen festgelegt.

4.2 Die Vergütung ist nach der Erbringung der Dienstleistung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche Entwürfe, Filme und Fotografien unterliegen dem Urheberrecht dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen wirtschaftlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte auf sozialen Medien, der Homepage des Auftraggebers, für Presseberichterstattung und andere Marketingzwecke. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.3 Jeder Auftrag, der dem Auftragnehmer erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den beauftragten Werkleistungen, einschließlich Video- und Musikproduktionen, gerichtet ist. Der Vertrag umfasst weder die Überprüfung der urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit noch die Prüfung der Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten einschließlich der verwendeten Musik- und Videoinhalte des Auftragnehmers.

5.4 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Klärung, insbesondere für die Einholung etwaiger Einwilligungserklärungen von darstellenden Personen in der Produktion, selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung für die Verletzung von etwaigen Rechten Dritter und Persönlichkeitsrechten der gefilmten Personen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter frei. Dies gilt nicht, soweit diese Personen dem Auftraggeber nicht bekannt sind.

5.5 Der Vergütungsanpspruch des Auftragnehmers bleibt von etwaigen Löschungs- oder Modifikationspflichten aufgrund von Rechten Dritter unberührt.

5.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Dies umfasst auch die Veröffentlichung der Inhalte sowie die Weitergabe an Dritte.

6. Eigenwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Werke, einschließlich Film- und Fotomaterial, für eigene Werbezwecke zu verwenden und darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber Kunde ist. Dies umfasst die Nutzung in Print- und Online-Medien sowie in sozialen Netzwerken, wie Instagram, LinkedIn, YouTube, Facebook u. a.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragsdauer wird individuell vereinbart. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

8.2 Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer alle überlassenen Unterlagen und Daten zurückzugeben oder zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln.

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.

9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche von Personen, die durch die Veröffentlichung von Produkten des Auftragnehmers Betroffenenrechte reklamieren. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Stand September 2024

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